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   BSG, 28.09.1999 - B 2 U 31/99 B   

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https://dejure.org/1999,12804
BSG, 28.09.1999 - B 2 U 31/99 B (https://dejure.org/1999,12804)
BSG, Entscheidung vom 28.09.1999 - B 2 U 31/99 B (https://dejure.org/1999,12804)
BSG, Entscheidung vom 28. September 1999 - B 2 U 31/99 B (https://dejure.org/1999,12804)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 31.07.1975 - 5 BJ 28/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Bezeichnung des Beweisantrags -

    Auszug aus BSG, 28.09.1999 - B 2 U 31/99 B
    Ohne hinreichende Begründung bedeutet hier, daß die Revision zuzulassen ist, wenn das LSG sich hätte gedrängt fühlen müssen, den beantragten Beweis zu erheben (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 5 sowie ua Beschluß des Senats vom 8. Dezember 1998 - B 2 U 262/98 B -).
  • BVerwG, 31.08.1964 - VIII C 350.63

    Auf Verfahrensrügen gestützte Revision - Entlassung aus dem Beamtenverhältnis -

    Auszug aus BSG, 28.09.1999 - B 2 U 31/99 B
    Insbesondere wird das Recht auf rechtliches Gehör nicht "versagt", wenn der Betroffene oder sein Vertreter es unterläßt, von den ihm verfahrensrechtlich gebotenen Möglichkeiten, sich rechtliches Gehör zu verschaffen, Gebrauch zu machen (BVerwGE 19, 231, 237 [BVerwG 31.08.1964 - VIII C 350.63]; BVerwG Buchholz 303 § 295 ZPO Nr. 8).
  • LSG Bayern, 18.02.2014 - L 15 VS 10/13

    Wehrdienstbeschädigung, Verschlimmerung, Verkehrsunfall, Dienstort, Wohnort,

    Einen Antrag auf Vertagung, über den der Senat zu befinden gehabt hätte und der Voraussetzung für eine Vertagung gewesen wäre (ständige Rspr. des BSG, vgl. z.B. Beschlüsse vom 28.09.1999, Az.: B 2 U 31/99 B, und vom 23.10.2003, Az.: B 4 RA 37/03 B), haben die Bevollmächtigten des Klägers in der mündlichen Verhandlung nicht zu Protokoll gestellt.
  • BFH, 04.09.2001 - I B 14/01

    Nichtzulassung der Revision - Beschwerde - Zulässigkeit der Beschwerde -

    Daraus folgt für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zugleich der Beweis der Richtigkeit des Protokollinhalts, der grundsätzlich anderweitig nicht widerlegt werden kann (§ 94 FGO i.V.m. § 165 Satz 1 ZPO; Senatsbeschlüsse vom 29. August 1996 I B 12-13/96, BFH/NV 1997, 96, 97; vom 25. April 2001 I B 137, 138/00, nicht veröffentlicht; Bundessozialgericht, Beschluss vom 28. September 1999 B 2 U 31/99 B, Soziale Sicherheit 2000, 108; Peters in Münchener Kommentar zur Zivilprozeßordnung, 2. Aufl., § 160 Anm. 4, § 165 Anm. 2).
  • BSG, 12.04.2000 - B 9 V 57/99 B

    Verlust des Rügerechts bei Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs, die einem Beteiligten bereits vor Abschluß der Instanz bekannt ist, muß dieser noch im selben Rechtszug rügen, um einen Ausschluß dieser Rüge im nächsten Rechtszug zu vermeiden (vgl § 202 SGG i.V.m. § 295 Zivilprozeßordnung ; BSG Beschluß vom 28. September 1999 - B 2 U 31/99 B - unveröffentlicht - Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 53. Aufl, RdNr 44 zu § 295; BFH in stRspr vgl BFH NV 1997, 143 f; 1996, 618 f mwN; auch BVerwG NJW 1989, 601; BVerwGE 19, 231, 237).
  • BSG, 06.01.2003 - B 2 U 235/02 B
    Unabhängig davon, ob mit diesem Vortrag überhaupt ein Verstoß des LSG gegen Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes bzw § 62 SGG bezeichnet wird, mangelt es jedenfalls an der Darlegung, dass die Entschädigung eines Arbeitsunfalls Streitgegenstand gewesen sei und inwiefern der Kläger alle ihm verfahrensrechtlich gebotenen Möglichkeiten genutzt habe, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (s dazu BVerwGE 19, 231, 237; BSG Beschluss vom 28. September 1999 - B 2 U 31/99 B - mwN).
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